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   BVerwG, 09.11.1962 - VII P 13.61   

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BVerwG, 09.11.1962 - VII P 13.61 (https://dejure.org/1962,386)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1962 - VII P 13.61 (https://dejure.org/1962,386)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1962 - VII P 13.61 (https://dejure.org/1962,386)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 70 - 72

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 146
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 02.10.1978 - 6 P 11.78

    Angestellte - Beamtenstelle - Angestelltenstelle - Funktionsgleichwertigkeit -

    Der Senat hält an dem in BVerwGE 15, 146 dargelegten Grundsatz fest, daß von BPersVG § 77 Abs. 1 S. 2, der insoweit mit dem PersVG § 72 S. 2 J: 1955 übereinstimmt, auch Angestellte erfaßt werden, die keine Beamtenstelle von der Besoldungsgruppe A 16 an aufwärts innehaben, wohl aber eine ihrer Bedeutung nach entsprechende Angestelltenstelle besitzen.

    Die (entsprechende) Anwendung des BetrVG § 5 Abs. 3 J: 1972 scheidet aus, weil seine Voraussetzungen nicht auf privatrechtlich geführte öffentlich-rechtliche Anstalten passen (Modifizierung von BVerwGE 15, 146).

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers verlangen Sinn und Zweck der Vorschrift, wie das Bundesverwaltungsgericht zu der insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 72 Satz 2 PersVG 1955 im Beschluß vom 9. November 1962 - BVerwG 7 P 13.61 - (BVerwGE 15, 146 = PersV 1963, 205 - ZBR 1963, 59) ausgeführt hat, sie auch auf Angestellte Anwendung finden zu lassen, die zwar keine Beamtenstelle von der Besoldungsgruppe A 16 an aufwärts innehaben, aber eine Stellung bekleiden, die unter Berücksichtigung der personalvertretungsrechtlichen Bedeutung der Vorschrift einer solchen Beamtenstelle entspricht.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem bereits genannten Beschluß vom 9. November 1962 (a.a.O.) unter anderem auch auf die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Buchst. c des damals geltenden Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Oktober 1952 (BGBl. I S. 681) - BetrVG 1952 - Bezug genommen und dieser Regelung für den damals entschiedenen Fall entnommen, daß Angestellte eines privatrechtlich geführten öffentlich-rechtlichen Unternehmens dann von der Mitbestimmung ausgeschlossen seien, wenn sie nach der genannten Vorschrift des Betriebsverfassungsgesetzes als leitende Angestellte anzusehen seien.

  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 532/99

    Ordentliche Kündigung; Personalratsbeteiligung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 9. November 1962 - VII P 13.61 - BVerwGE 15, 146; 7. November 1975 - VII P 8.74 - BVerwGE 49, 337; 2. Oktober 1978 - 6 P 11/78 - BVerwGE 56, 291; zustimmend Fischer/Goeres Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder Stand September 2000 § 77 BPersVG Rn. 13 ff.; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmeier BPersVG 8. Aufl. § 77 Rn. 13; Lorenzen/Schmitt/Etzel/Gerhold/Schlatzmann/Rehak BPersVG § 77 Rn. 28; Dietz/Richardi BPersVG 2. Aufl. § 77 Rn. 31; Altvater/Bacher/Hörter/Peiseler/Sabottig/Schneider/Vohs BPersVG 4. Aufl. § 77 Rn. 10), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat 16. März 2000 - 2 AZR 138/99 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 68 Nr. 1 = EzA BPersVG § 108 Nr. 1), kommt es danach für die Frage, ob es sich um eine entsprechende Angestelltenstelle iSd. § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG handelt, auf die Funktionsgleichwertigkeit mit von der Mitbestimmung ausgenommenen Beamtenstellen an.
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 138/99

    Probezeitkündigung - Personalratsbeteiligung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 9. November 1962 - VII P 13.61 - BVerwGE 15, 146, 147; 7. November 1975 -VII P 8.74 - BVerwGE 49, 337), der sich der Senat anschließt, finden derartige Ausnahmeregelungen auf Angestelle Anwendung, die zwar keine Beamtenstelle ab A 16 innehaben, dagegen eine Stellung bekleiden, die unter Berücksichtigung der Bedeutung dieser Vorschrift einer Beamtenstelle ab A 16 entspricht; ob die Ausnahmeregelung eingreift, hängt bei Angestellten in erster Linie davon ab, in welcher Besoldungsgruppe sie sich befänden, wenn sie als Beamte eingestellt worden wären; gibt es keine entsprechenden Beamtenstellen für die von dem Angestellten ausgeübte Tätigkeit, so kann in der Regel die Vergütung als Anhalt für die Funktionsgleichwertigkeit mit entsprechend besoldeten Beamtenstellen dienen; bei einem leitenden Krankenhausarzt sind dabei regelmäßig der Vergütung die aus Eigenliquidation und garantiertem Mindesteinkommen entstehenden Einkünfte nicht hinzuzurechnen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1712/03

    Keine Ausnahme vom Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung der Bereichsleiterstelle

    Die S. BKK gehört als Krankenversicherungsträger zu den privatrechtlich geführten öffentlich-rechtlichen "Anstalten" im oben genannten Sinne, nämlich im Hinblick auf ihre in personeller Hinsicht privatrechtliche Organisation (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.11.1962, BVerwGE 15, 146, 148).
  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 10.67

    Anspruch auf Erstattung der während der Pflichtwehrübung eines Angestellten an

    Der VII. Senat ist in dem von der Klägerin angeführten Besehluß BVerwGE 15, 146, der eine Personalvertretungssache bei der Hauptverwaltung der Klägerin betraf, davon ausgegangen, daß auf die Klägerin das Personalvertretungsgesetz Anwendung findet.
  • LAG Sachsen, 19.08.1999 - 9 Sa 585/97

    Ausschluss der Mitwirkung des Personalrates bei ordentlichen Kündigungen

    Der Ausschluss der Mitwirkung des Personalrats in § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG erfasst dabei auch Angestellte, die sich in entsprechenden Stellen befinden (BVerwG, Beschluss vom 02.10.1979 - 6 P 11.78 -, BVerwGE 56, 291 sowie bereits BVerwG, Beschluss vom 09.11.1962 - VII P 13.61 -, BVerwGE 15, 146 ; ebenso zu dem gleich lautenden § 79 Niedersächs. PersVG , BVerwG, Beschluss vom 07.11.1975 - VII P 8.74 -, BVerwGE 49, 337 ; zustimmend Fischer/Goeres, BPersVG , § 77 Rdn. 14; Grabendorff/Windscheid, BPersVG , 8. Aufl., § 77 Rdn. 13; Lorenzen/Schmitt/Etzel/Gerhold, BPersVG , § 77 Rdn. 28; Dietz/Richardi, BPersVG , BPersVG , 2. Aufl., § 77 Rdn. 31; Altvater u.a., BPersVG , § 77 Rdn. 10).
  • BVerwG, 19.08.1977 - 7 P 18.77

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde

    In der Rechtsbeschwerdebegründung wird geltend gemacht, der angefochtene Beschluß weiche von dem Beschluß des Senats vom 9. November 1962 - BVerwG VII P 13.61 - (BVerwGE 15, 146 = PersV 1963, 205 = ZBR 1963, 59) ab.
  • BVerwG, 19.08.1977 - 7 P 19.77

    Einschränkung der Mitbestimmung bei Beamtenstellen bestimmter Besoldungsgruppen

    In der Rechtsbeschwerdebegründung wird geltend gemacht, der angefochtene Beschluß weiche von dem Beschluß des Senats vom 9. November 1962 - BVerwG VII P 13.61 - (BVerwGE 15, 146 = PersV 1963, 205 = ZBR 1963, 59) ab.
  • BVerwG, 20.05.1969 - VII B 134.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erhöhung der Grundsteuer für

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung von der Zulässigkeit der von dem Kläger beanstandeten Besteuerung des Grundbesitzes aus (vgl. BVerwGE 2, 254, 316; 8, 334 [BVerwG 05.06.1959 - VII C 83/57]; 9, 238 [BVerwG 21.10.1959 - VIII C 258/59]; 10, 189 [BVerwG 26.02.1960 - IV C 228/59]; 11, 32 [BVerwG 23.06.1960 - II C 131/58]; 15, 149) [BVerwG 09.11.1962 - VII P 13/61].
  • BVerwG, 09.05.1996 - 6 PB 9.95

    Rechtsmittel

    Der Beteiligte entnimmt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Beschlüsse vom 19. November 1962 - BVerwG 7 P 13.61 - BVerwGE 15, 146;vom 7. November 1975 - BVerwG 7 P 8.74 - BVerwGE 49, 337 undvom 2. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 11.78 - BVerwGE 56, 291) folgende Rechtssätze:.
  • BVerwG, 09.05.1996 - 6 PB 10.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.08.1977 - 7 P 42.77

    Höchste Vergütungsgruppe - BAT - Vergütung - Ausschluß der Mitbestimmung

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 2.66

    Ableistung des Grundwehrdienstes durch einen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

  • BVerwG, 15.08.1977 - 7 P 41.77

    Angestellter - Höchste Vergütungsgruppe - Ausschluß der Mitbestimmung

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